Kompetenzen

Dank unserer Expertise und unseres Netzwerkes in der Schweiz und im Ausland sind wir in der Lage, Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen umfassend rechtlich zu beraten: Von alltäglichen Herausforderungen bis hin zu den komplexesten Rechtsfragen. Unser Anwaltsteam arbeitet auf Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

Anwaltstätigkeit

Unsere Anwälte sind im Tessin und in der ganzen Schweiz tätig und beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten vor allen kantonalen und eidgenössischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie im Rahmen von Schiedsverfahren.

  • Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten – ob Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – in allen Arten von zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten sowie in Verwaltungs- und Strafverfahren vor allen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.

    Wir passen die Struktur unseres Prozessteams den Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten an. Dabei verbinden wir das prozessstrategische Geschick mit der gesammelten beruflichen Erfahrung bei Justizbehörden und dem technischen Wissen in den einzelnen Rechtsgebieten. Wir bemühen uns stets um eine zügige und kostengünstige Beilegung von Streitigkeiten.

    Die proaktive Herangehensweise unserer Anwältinnen und Anwälte und ihre Sensibilität bei der Wahrung der Interessen unserer Klientinnen und Klienten ermöglicht es uns, während oder vor einem Gerichtsverfahren eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, wenn dies für unsere Mandantinnen und Mandanten die richtige Lösung darstellt.

  • Durch eine multidisziplinäre und massgeschneiderte Beratung unterstützt unser Team Privatpersonen und Unternehmen in allen Lebens- und Geschäftsangelegenheiten und bietet ihnen die Kompetenz, Kreativität und Aufmerksamkeit, die für die Entwicklung und Stärkung ihrer persönlichen und geschäftlichen Beziehungen erforderlich sind.

    Wir beraten unsere Klientinnen und Klienten bei der Ausarbeitung von Verträgen sowie bei der Verhandlung mit Vertragspartnern, um sicherzustellen, dass die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen unserer Klientschaft auf einer soliden vertraglichen Grundlage beruhen. Ob Mandats-, Dienstleistungs-, Vertriebs-, Agentur- oder Kaufverträge, unser dynamisches und mehrsprachiges Team verfügt – dank der gesammelten Erfahrung in führenden Schweizer Anwaltskanzleien – über ein umfassendes Know-how und ein echtes Interesse an der Materie, welches es ihm ermöglicht, rechtlich fundierte und ausgewogene Lösungen zu finden.

    Unsere Anwältinnen und Anwälte, die in den verschiedensten Bereichen des Zivilrechts tätig sind, beraten und vertreten unsere Klientschaft auch auf dem Gebiet des Personenrechts, mit besonderem Fokus auf den Persönlichkeitsschutz und das Medienrecht.

  • Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über eine starke Affinität zum Immobilien- und Baurecht, in welchem sie auch als Dozentinnen und Dozenten an Fachhochschulen und als Referentinnen und Referenten für führende Unternehmen auf kantonaler und nationaler Ebene tätig sind.

    Unser Ziel ist stets, eine umfassende und fachlich qualifizierte Dienstleistung zu erbringen, welche auch das Miet- und Pachtrecht, das Bodenrecht (z.B. Dienstbarkeiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten) und allgemein das Immobiliarsachenrecht und die Vermittlungstätigkeit (einschliesslich Miteigentum und Stockwerkeigentum, mit besonderem Schwerpunkt auf die Immobilienmaklerei) umfasst.

    Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts und bei der Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Bau- und Werkvertragswesens: Von Verfahren zur Eintragung gesetzlicher Pfandrechte bis hin zur Reglementierung von Immobilienprojekten und deren Förderung zugunsten von Bauherren, Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros.

    Sorgfältig begleiten wir unsere Klientinnen und Klienten auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren bei der Erteilung einer Baubewilligung und bei der Einsprache gegen ein Baugesuch und vertreten sie vor allen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen.

  • Ob es sich um die Abwicklung eines Erbfalles, die Verwaltung eines Nachlasses oder die Prüfung der Ansprüche eines Erben im Rahmen eines Erbfalles handelt, wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten eine sorgfältige und präzise Beratung. Dabei gehen wir stets auch mit der nötigen Menschlichkeit vor: Diese ist in einem solchen Kontext – bei dem juristisches Wissen mit Sensibilität und Scharfsinn verbunden werden müssen – unabdingbar. In einem Erbfall werden nämlich persönliche Beziehungen sowie das gegenwärtige und künftige familiäre Gleichgewicht gestaltet.

    Privatpersonen und Unternehmer sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und benötigen besondere, massgeschneiderte Dienstleistungen. Durch unsere Anwältinnen und Anwälte – welche sich auf ein weltweites Netzwerk und die eigene langjährige Erfahrung im In- und Ausland verlassen können – sind wir in der Lage, auch die anspruchsvollste und vielfältigste Klientschaft umfassend zu beraten. Das Spektrum reicht von Familien- und Privatunternehmen bis hin zu Fachleuten, die für grosse Firmen tätig sind, von Family Office bis hin zu Testamentsvollstreckern und Finanzinstituten.

  • Ob es sich um die Beratung von Unternehmern, die Vertretung von Geschäftsführern oder um die Interessenwahrnehmung von Arbeitnehmern handelt, in unserem Team von Anwältinnen und Anwälte finden die Mandantinnen und Mandanten stets einen zuverlässigen Partner, um jegliche Art von Streitigkeit in ihrem Unternehmen oder am Arbeitsplatz zu vermeiden oder beizulegen.

    Wir beraten unsere in- und ausländischen Klientinnen und Klienten umfassend bei der Gestaltung ihrer beruflichen Beziehungen, bei der Schaffung solider vertraglicher und reglementarischer Grundlagen sowie bei Kündigungen, Konkurrenzverboten und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

  • Die analytischen Fähigkeiten und die Kenntnis der wirtschaftlichen Kulisse seitens unserer Spezialistinnen und Spezialisten ermöglichen es uns, schnell und sorgfältig zu handeln und unsere Klientinnen und Klienten mit Scharfsinn durch die Fallstricke der finanziellen Schwierigkeiten und der persönlichen Haftung zu begleiten.Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen insbesondere bei der Eintreibung von Forderungen sowie beim Schutz von Vermögenswerten im Falle von Betreibungs- und Arrestverfahren, welche von Dritten eingeleitet werden, oder bei schwierigen Konkursverfahren.

  • Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat sowie zwischen den öffentlichen Einrichtungen. Unsere Klientschaft – bestehend manchmal aus Bürgern, manchmal aus Behörden selbst – kann auf unsere Unterstützung in allen Bereichen des öffentlichen Rechts zählen, von der Raumplanung bis hin zum öffentlichen Beschaffungswesen und das Enteignungsrecht, vom Strassenverkehr bis hin zum Ausländerrecht.

    Wenn es um staatliches Handeln geht, ist eine gute Kenntnis der politischen Abläufe unerlässlich: Unsere institutionelle Tätigkeit auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene ermöglicht es uns, effizient und wirksam zu handeln, Chancen und Risiken abzuschätzen und die besten Lösungen für die Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten zu erkennen.

  • Strafverfahren sind oft komplex und erschöpfend. Unser Team steht unseren Klientinnen und Klienten zur Seite, damit ihre Rechte vor den kantonalen und eidgenössischen Strafbehörden gewahrt bleiben. Wir helfen Geschädigten bei der Wahrung ihrer Interessen, verteidigen Personen und Unternehmen, die als Beschuldigte in Strafverfahren verwickelt sind, und unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Einreichung von Strafanträgen und Strafanzeigen sowie bei der Reaktion auf Beschlagnahmungen, Einziehungen und der Einleitung von Schadensersatzverfahren.

    Unsere Anwältinnen und Anwälte beteiligen sich mit dem gleichen Engagement am Pikettdienst für Pflichtverteidiger, welcher gemeinsam vom Anwaltsverband des Kantons Tessin, der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin und der Bundesanwaltschaft organisiert wird.

  • Dank der Erfahrung, die wir bei einigen der renommiertesten, auf Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz und auf internationaler Ebene spezialisierten Anwaltskanzleien gesammelt haben, sowie dank einer soliden akademischen Ausbildung in diesem Bereich, beraten und vertreten wir unsere Klientinnen und Klienten in nationalen und internationalen Schiedsverfahren auf der Grundlage der wichtigsten Schiedsordnungen sowie in Ad-hoc-Verfahren.

  • Unsere Mandantinnen und Mandanten können auf die Erfahrung einiger unserer Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich des Datenschutz- und Technologierechts zählen – sowohl in Form von Unterstützung bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Risikoanalyse in einem Bereich, dessen rechtlicher Rahmen sich ständig weiterentwickelt.

    Klientinnen und Klienten, die ihrer Kreativität freien Lauf lassen und ihre geistigen Werke zu schützen benötigen, finden in unserem Team einen wertvollen Ansprechpartner, welcher durch eine sorgfältige Analyse in der Lage ist, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Schutzstrategie auszuarbeiten und umzusetzen.

  • Ob sich eine Idee noch in ihrem Uhrzustand befindet oder bereits eine verwirklichte unternehmerische Realität ist, unsere Anwältinnen und Anwälte sind der ideale Sparringspartner, um ein Unternehmensprojekt zu fördern und sorgfältig zu begleiten – von der Gründung bis zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen, von der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten bis zur Erbringung von Dienstleistungen und dem Schutz von Technologien.

    Wir stützen uns auf ein vielseitiges und mehrsprachiges Team, welches Erfahrungen in einigen der renommiertesten Anwaltskanzleien der Schweiz gesammelt hat und dabei wichtige Transaktionen und die Reglementierungen der Beziehungen mit Geschäftspartnern aus erster Hand mitverfolgt hat. Wir sind in der Lage die Bedürfnisse eines jeden Unternehmens, unabhängig von seiner Grösse, zu erfüllen.

    Unsere Spezialistinnen und Spezialisten haben sich auch in der Beratung von kulturellen Organisationen, gemeinnützigen Vereinen und prominenten nationalen und internationalen Veranstaltungen profiliert.

  • Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des Haftpflichtrechts, insbesondere bei der Festlegung von Schadenersatz und Genugtuung für erlittene Vermögenseinbussen und moralisches Leiden sowie bei der Vertretung im Rahmen der Haftung von öffentlichen Einrichtungen und Beamten.

    Einige unserer Expertinnen und Experten sind auf dem Gebiet des Versicherungs- und Medizinrechts tätig und bieten ihre sachkundige Beratung mit dem Ziel an, auch die heikelsten Fragen mit der nötigen Ruhe angehen zu können.

Notariat

Dank der Synergien mit unseren notariellen Ansprechpartnern, insbesondere mit Notar Giovanni Merlini, sind wir in der Lage, unseren Mandantinnen und Mandanten auch in allen Bereichen des Notariatsrechts Unterstützung und Hilfe anzubieten.

  • Im Immobilienbereich schreibt das Gesetz die Form der öffentlichen Beurkundung für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften vor, vom Grundstückkaufvertrag über die Errichtung oder Modifikation vom Stockwerkeigentum und die Umstrukturierung von Grundstücken bis hin zur Errichtung von Schuldbriefen und Dienstbarkeiten.

    Zusammen mit unseren notariellen Ansprechpartnern beraten und begleiten wir Sie in allen Phasen dieser Transaktionen und verfolgen dabei ein klares Ziel: Eine proaktive und dynamische Unterstützung, die sich nicht auf die formalen Aspekte der notariellen Arbeit beschränkt, sondern die Konvergenz der Interessen der involvierten Parteien und die Vermeidung von nachvertraglichen Konflikten fördert.

  • Ein Erbfall ist für jede Person oder Familie ein heikler Moment, bei dem die Gefahr besteht, dass das Gleichgewicht gestört wird und das Vermögen in Gefahr gerät. Um solche Gefahren abzuwenden, bietet das Gesetz der Erblasserin und dem Erblasser eine Vielzahl von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die insbesondere durch die Abfassung eines Testaments oder eines Erbvertrags genutzt werden können.

    Die Konzeption und Umsetzung einer wirksamen Nachfolgeplanung ist eine anspruchsvolle Aufgabe – sowohl in menschlicher als auch in technischer Hinsicht. Mit der Unterstützung unserer notariellen Ansprechpartner begleiten und unterstützen wir Sie in diesem Prozess, um gemeinsam mit Ihnen die Lösung zu finden, die Ihren Wünschen am nächsten kommt. In einem ersten Sondierungsgespräch werden Ihre Anforderungen bestimmt, die dann in eine notarielle Urkunde umgesetzt und anschliessend verfeinert werden, bis ein Ergebnis erzielt wird, das Ihren Erwartungen entspricht.

  • Der Schweizer Gesetzgeber schreibt für eine Vielzahl von Unternehmenstransaktionen die Form der öffentlichen Beurkundung vor. Das Spektrum reicht von Gesellschaftsgründungen (insbesondere von AG und GmbH) bis hin zu Unternehmensumstrukturierungen (in Form von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen oder Vermögensübertragungen) und umfasst alle Vorgänge, für die eine Statutenänderung erforderlich ist – insbesondere eine Kapitalerhöhung, eine Änderung des Gesellschaftszwecks und des Sitzes sowie jede strukturelle Anpassung. Die Form der öffentlichen Beurkundung ist im Prinzip auch für die Gründung von Stiftungen erforderlich.

    Wir verbinden rechtliche und notarielle Sachkunde im Bereich der verschiedenen Unternehmenstransaktionen mit einem ausgeprägten Gespür für die Finanz- und Managementdynamiken. Mit Hilfe unserer notariellen Ansprechpartner können wir Einzelpersonen, die ein neues unternehmerisches Vorhaben in Angriff nehmen wollen, oder Unternehmen, die ihr Geschäft anpassen oder konsolidieren wollen, umfassend unterstützen. Ebenso können wir Klientinnen und Klienten helfen, die eine Stiftung gründen oder deren Steuerbefreiung beantragen wollen.

  • Eine angemessene Planung der güterrechtlichen Verhältnisse in der Ehe ermöglicht es, künftigen Konflikten vorzubeugen und insbesondere bei Vorhandensein erheblicher Vermögenswerte und erhöhter internationaler Mobilität Lösungen zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Ehegatten zugeschnitten sind. Die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, beschränken sich nicht nur auf die Einführung der ausserordentlichen Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft, sondern erstrecken sich auch auf eine punktuelle Modifikation der Bestimmungen über den ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

    Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind zwei Instrumente, die zwar noch nicht sehr weit verbreitet sind, aber eine grundlegende Rolle bei der persönlichen Planung und Selbstbestimmung spielen. Sie ermöglichen es, die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten und die Pflege der eigenen Person in einem äusserst heiklen Moment der Existenz, nämlich dem des Verlustes der Urteilsfähigkeit, im Voraus zu regeln.

    Zusammen mit unseren notariellen Ansprechpartnern stehen wir Ihnen zur Verfügung, um massgeschneiderte Lösungen im persönlichen und familiären Bereich zu entwickeln. Ausgangspunkt ist eine Analyse Ihrer individuellen Bedürfnisse – Ziel ist es, Ihnen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen zu helfen, die Möglichkeiten des Schweizer Rechtssystems zu nutzen.

  • Dank der Zusammenarbeit mit unseren notariellen Ansprechpartnern sind wir in der Lage, unseren Mandantinnen und Mandanten bei allen sonstigen notariellen Angelegenheiten zu unterstützen, wie z.B. bei Beglaubigungen von Unterschriften und von Urkunden sowie bei Tatsachenfeststellungen und Inventaren.

    Notarielle Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, bedürfen in der Regel einer Herkunftsbeglaubigung, die durch das Anbringen einer Apostille oder durch eine Legalisation durch die zuständige diplomatische Vertretung erfolgt. Auch in diesem Falle können wir unseren Klientinnen und Klienten zur Seite stehen und alle notwendigen Formalitäten für sie erledigen.